01.10.2008
Die BSO Sportunfallversicherung ist per 30.9.2008 abgelaufen. Uns wurde von der UNIQA Versicherung (Held Versicherungsmakler) mitgeteilt, dass aufgrund der hohen Schadenssummen die Prämie für die bestehende Sportunfallversicherung mit Bergekostenversicherung ab 01. Oktober 2008 neuerlich angehoben wird (bereits zum dritten Mal seit dem Jahre 2006!!!). Die Prämie pro Mitglied würde ab 01.10.08 € 110,00 betragen.
Der FFF Mitgliedsbeitrag beträgt pro Mitglied € 65,00. Die neue Versicherungsprämie ist daher mit dem FFF Clubbeitrag nicht finanzierbar.
Hier einige Möglichkeiten für Unfallversicherungen mit Flugrisiko:
Wie wir das zukünftig über den FFF abwickeln wird im Novmber fest stehen.
Jene FFF Clubmitglieder die beim Aeroclub Mitglied sind haben noch Versicherungsschutz bis 31.12.2008 und es kommen vom ab 01.10.2008 bis 31.12.2008 folgende Versicherungsleistungen zur Anwendung:
Der Österr. Aero Club ist bereits am Einholen von Angeboten für eine neue Versicherung für die Hänge – und Paragleiter Mitglieder. Weitere Informationen folgen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Weiterversicherung bei der jetztigen Versicherung zu den neuen Bedingungen. Mehr dazu auf der Hompage des Versicherungsbüros - Flugsport-Risiko. Die Art der Abwicklung werden wir in der nächsten Zeit bekannt geben.
Unfallmeldung zum Ausfüllen und Einreichen. Vereinsstempel bekommst Du von Wolfgang Novy w.novy@aon.at
Jene FFF Clubmitglieder die auch Aeroclub Mitglied sind, haben automatisch eine Unfalversicherung (ohne Bergekosten) im Mitgliedsbeitrag inkludiert. Es kommen ab 01.01.2009 folgende Versicherungsleistungen zur Anwendung:
Geltungsbereich: Ganze Erde
Leistungen der Versicherung:
Mehr dazu auf der Homepage des ÖAeC.
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Bergekostenversicherung über den ÖAeC um € 32,-. Siehe weiter unten.
Versicherungsschutz: ab Einzahlungsdatum der Prämie bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Versicherung ist die aufrechte ÖAeCMitgliedschaft für das laufende Jahr (der Mitgliedsbeitrag muss für das laufende Jahr bis zum 31.03. bzw. danach, jedenfalls vor dem Schadensereignis bezahlt sein).
Sammelpolizze
Laufzeit
Die Versicherung hat die Hauptfälligkeit jeweils am 1.10.
Versicherungsbeginn: Vereinsmeldung per Namenliste / Bezahlung an Versicherung
Versicherungsende: 30. September 2009
Versicherungsprämie: Euro 110,--
Versicherungsleistungen:
Flugsport Unfallversichung über FFF bestellen...
Im Schadenfall gilt für Bergekosten subsidiärer Deckungsschutz. Mehr dazu auf der Hompage des Versicherungsbüros - Flugsport-Risiko
Anmeldung/Bezahlung: Beim FFF bis spätestens 7. November 2008 (Clubabend)
Unfallmeldung zum Ausfüllen und Einreichen. Vereinsstempel bekommst Du von Wolfgang Novy w.novy@aon.at
Einzelpolizze
Laufzeit: 1 Jahr
Versicherungsbeginn: Nach Anmeldung/Bezahlung an Versicherung
Versicherungsprämie: Euro 119,50
Gleiche Prämie für FFF Miglieder wie für ÖAEC-Mglieder. Ist mit Hr. Sepp
Himberger vereinbart. (Normalprämie Euro 132,80)
Versicherungsleistungen:
Anmeldung/Bezahlung
Mehr zur AXA Unfallversicherung auch auf der Homepage des Versicherungsmaklers www.flugschulen.at/axa. AXA Versicherungsagentur für Flugsport und Luftfahrt, Kössen.
Eine weitere Möglichkeit zur Unfall- und Haftpflichtversicherung ist die GFF Versicherung. Mehr auf der Homepage von GFF.
Damit gibt es eine Variante Unfall mit GFF Unfallversicherung plus Bergekosten mit Österreichischer Bergrettung (siehe nächsten Absatz).
Eine weiter Möglichkeit zur Abdeckung der Bergekosten ist die Versicherung der Salzburger Bergrettung. Mit mind. € 22,- Fördergebühr ist eine weltweit gültige Bergekostenversicherung inkludiert, die auch bei Flugsportunfällen zahlt. Sie gilt noch dazu für die ganze Familie. Mehr auf der Homepage der Salzburger Bertgrettung.
Damit gibt es eine Variante Unfall mit GFF Unfallversicherung (siehe oben) plus Bergekosten mit Österreichischer Bergrettung.
Leistung der Versicherung: € 5.088,-- für Bergekosten
bei der Ausübung des Hänge- & Paragleiter – Flugsportes, sofern zum Zeitpunkt des Unfalles eine gültige Hänge- & Paragleiter – Berechtigung vorgelegen hat.
Geltungsbereich: weltweit
Prämie: € 32,-
Bergekosten, die notwendig waren, wenn der Versicherte
Bergekosten sind die nachgewiesenen Kosten des Suchens nach der versicherten Person und ihres Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum, dem Unfallort nächstgelegenen Spital. Unabhängig von Berg- oder Wassernot sind auch die Kosten eines(r) Bergungs-/Nottransportes mittels Rettungshubschrauber versichert.
Versicherungsschutz: ab Einzahlungsdatum der Prämie bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Versicherung ist die aufrechte ÖAeCMitgliedschaft für das laufende Jahr (der Mitgliedsbeitrag muss für das laufende Jahr bis zum 31.03. bzw. danach, jedenfalls vor dem Schadensereignis bezahlt sein).
Die Versicherung verlängert sich automatisch - wie die ÖAeC-Mitgliedschaft - um ein weiteres Kalenderjahr, sofern keine Abmeldung eingeht. Die Schadensanzeige steht auf der Homepage des ÖAeC unter den Downloads zur Verfügung bzw. kann im ÖAeC-Sekretariat angefordert werden.
Mehr dazu auch auf der Homepage des ÖAeC.
Das Versicherungsbüro Transsylvania (Pia Köpf) bietet eine HG/PG Haftpflichtversicherung auf Basis einer Sammelpolizze an. Aufgrund einer von uns erwirkten Polizzenanpassung ist diese Versicherung zusammen mit einer gültigen Lizenz und der IPPI Card auch uneingeschränkt im Ausland gültig. Siehe daazu die neue Sammelpollizze Seite 1, Seite 2 und Seite 3.
Es wird keine Versicherungspolizze auf die
Schirmbesitzer ausgestellt. Prämie in der
Höhe von € 33,57 einzahlen, damit der Versicherungsschutz gegeben ist. Diese Versicherung
gilt ab dem Einzahlungsdatum für 1 Jahr und läuft dann automatisch aus.
Es ist keine Bergekostenversicherung enthalten
und die Versicherung ist gerätebezogen!
Bankverbindung: Erste Bank Konto 061-23503,
BLZ: 20111, Empfänger: VB Transsylvania-Köpf
An und für sich wäre der Zahlungsbeleg der
Nachweis. Aber es können Polizzenkärtchen
zugesandt werden. Diese Polizzenkärtchen
können bei Frau Pia Köpf telofonisch oder
per email bestellt werden. Versicherungskärtchen bestellen (Click).
Sollte ein Schadensfall gegen Dritte eintreten,
bitte bei Pia Köpf melden. Sie sendet ein
Schadensformular zu mit dem Hinweis, eine
Kopie des Einzahlungsbelegs beizulegen!
Sammelpolizze 4000519430 bei Helvetia Versicherungs AG: Mehr...,
Versicherungssummen:
€ 1.453.456,--
pauschal für Personen- und Sachschäden
€ 10.900,--
Vermögensschäden die nicht auf Personen-
oder Sachschäden zurückzuführen sind
€ 3.633,--
Untersuchungskosten
Versicherungsbüro Transsylvania
Pia Köpf
Steudelgasse 12-16/5/1
1100 Wien
Tel. Nr.: 01 / 6041312, 01 / 6044000
Fax: 01 / 6049890
eMail: office@transsylvania.at
internet: www.transsylvania.at
AXA Versicherungsagentur für Flugsport und Luftfahrt, Kössen
HG/PG Haftpflicht-, Unfall- und spez. Flugversicherungen
(Sepp Himberger). Mehr....
Vereinshaftpflichtversicherung des FFF
Der 1. Drachenflieger- und Paragleiterclub Salzburg hat eine Vereinshaftpficht mit höheren Deckungssummen abgeschlossen. Durch diese Versicherung sind Schadenersatzverpflichtungen die sich aus der Vereinstätigkeit ergeben abgedeckt.
Versicherungssummen:
€ 1.443.456,-- für Personen und Sachschäden
sowie Mietsachschäden
€ 726.729,-- für Schäden an unbeweglichen,
gemieteten oder gepachteten Sachen
€ 1.454,-- für Schäden an beweglichen, gemieteten
oder gepachteten Sachen
€ 364,-- für Schäden von Verbands- / Vereinsmitglieder
am Verbands- / Vereinseigentum
Die genauen Versicherungsbedingungen findest
du hier und noch weitere Information zur Prämie, zur Versicherungssummen, für
Schadensmeldungen, ect. gibt es auf der Hompage des Versicherungsbüros.
RÜCKFRAGEN Anmeldung mit Antrag per Post oder Fax: Versicherungsberatung Held Hauptstraße 25 2353 Guntramsdorf Tel: 02236 / 53086-0 Fax: 02236 / 53086-4 E-Mail: held.gmbh@vienna.at Wolfgang Held Ges.m.b.H.
Grundsätzlich gilt bei allen Versicherungen, dass Schadensereignisse, die beim Versuch oder der Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch den Versicherten eintreten, für die Vorsatz Tatbestand ist, von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Es ist daher vom Piloten zu überprüfen, ob die österreichische Lizenz für das Land, in dem er beabsichtigt zu fliegen auch Gültigkeit hat.Tut er das nicht und fliegt ohne gültige Lizenz hat der Versicherer die Möglichkeit vom oben angeführten Ausschluss gebrauch zu machen. D.h. die reine "weltweite Gültigkeit" der meisten Versicherungen hilft dann gar nichts, wenn nachweislich Gesetze und Verordnungen beim Fliegen im Ausland übertreten werden. Die Versichrungen können sich evt. herauswinden.
Somit läuft jeder Pilot Gefahr, dass er bei einem Schadensfall im Ausland, sofern in diesem Land eine behördliche Lizenz vorgeschrieben ist, keinen Versicherungsschutz genießt (ausgenommen EU-Bürger in Deutschland) und diese Gefahr wird umso größer, je größer der zu deckende Schaden wäre, weil Versicherungsanwälte sich bei großen Schadenssummen erst recht auf die tatsächlich gültige Rechtslage berufen werden.