CTR Salzburg:
Grunsätzlich ist
das Einfliegen ohne Erlaubnis der Flugsicherung in die CTR verboten (innerhalb
der grün strichlierten Linie). Deshalb hat der 1. Drachenflieger und
Paragleiterclub Ausnahmebereiche für Hänge- und Paragleiter mit
der Flugsicherung vereinbart. Diese Zonen sind blau (max. Flughöhe
1500m) und rot (max. Flughöhe 2100m) in der Karte eingezeichnet. Wichtig
ist das Einhalten des Flugverbotes westlich und nördlich der blauen
Linie. Weitere Informationen über den Flugbetrieb
am Gaisberg sind in den Schautafeln am Start- und Landeplatz.
