Flugordnung Gaisberg:

Anmelden des Fluggebietes

Der Gaisberg liegt im Bereich der CTR Salzburg. Es gilt daher eine spezielle Flugordnung für diese Fluggebiet. Besonders wichtig ist die Einhaltung der Anmeldepflicht bei der Flugsicherungsstelle Salzburg! Mehr über die Regelung Fluggebiet Gaisberg und Schwarzenberg findest Du hier.

Die "Flugordnung" am Gaisberg ist eine Auflage der Landesregierung und die luftfahrtrechtliche Genehmigung für Flüge vom Gaisberg an die Einhaltung dieses Bescheides gebunden. Eine Kopie des Bescheides ist in der Startkladde, die in den Gasthöfen am Gaisberg aufliegt. Die wesentlichen Aussagen des Bescheides sindDie "Flugordnung" am Gaisberg ist eine Auflage der Landesregierung und die luftfahrtrechtliche Genehmigung für Flüge vom Gaisberg ist an die Einhaltung dieses Bescheides gebunden. Diese Regelung wurde wegen großer Probleme mit der Gaisbergfliegerei Anfang der 80iger Jahre von der Luftfahrtbehörde eingeführt. Eine Kopie des Bescheides befindet sich in der Startkladde am Gaisberg und im Internet.
Die wesentlichen Aussagen des Bescheides sind:

Zustimmung des Grundeigentümers  (siehe Bescheid Punkt A)

Berechtigung (siehe Bescheid Punkt B)

Flugbetrieb (siehe Bescheid Punkt C)

Piloten die sich nicht an diese Auflagen halten, müßten der Behörde angezeigt werden.